Streitschlichtung
Die HEG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
HEG
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Die WERT Wertstoff-Einsammlung GmbH und die Konzernschwester HEG Hamburger Entsorgungsgesellschaft mbH sind fusioniert. Alle bisherigen Leistungen bleiben unverändert.
Die HEG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).